Förderung

Hinweise zur Förderung „Zusammen kommen wir weiter“

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.dpjw.org

Hinweise zur Förderung im Rahmen des Programms „Zusammen kommen wir weiter“ 2023

  1. Im Rahmen des Projektes „Zusammen kommen wir weiter“ fördert das DPJW jeder beteiligten Bildungsstätte im Jahr 2025 mindestens je eine Jugendbegegnung in Deutschland und in Polen mit höheren Festbeträgen für die Reisekosten und für die Programmkosten bei der Unterbringung in Bildungsstätten.
  2. Aktuelle Fördersätze bei besonderen Programmen 2025
  3. Alle diese Projekte gelten als ‚außerschulisch‘ und alle Anträge und Verwendungs­nachweise werden vom Potsdamer Förderreferat des DPJW bearbeitet. Dies gilt auch für die beteiligten polnischen Schulen. Im Antrag erwähnen Sie bitte den Namen des DPJW-Programms „Zusammen kommen wir weiter“.
  4. Im Antrag müssen alle beteiligten Schulen und Bildungsstätten erkennbar sein. Bei Projekten in Deutschland ist die Bildungsstätte als Gastgeber einzutragen und die beteiligten Schulen, sowohl aus Polen als auch aus Deutschland, als Gäste. Bei Projekten in Polen ist entweder die polnische Bildungsstätte oder, wenn das Projekt ohne Beteiligung einer polnischen Bildungsstätte stattfindet, der Hauptpartner, z.B. die Schule, der Gastgeber. Alle anderen Projektpartner, auch ggf. eine weitere polnische Schule, sind als Gäste einzutragen.
    Die Anträge unterschreiben die Bildungsstätten und Schulen, auf deren Bankkonto die Förderung überwiesen werden soll.
  5. Alle Partner (Bildungsstätten und Schulen) beteiligen sich an der Entwicklung der Programmideen, Themen, Methoden, Infomaterialien, vertraglichen Vereinbarungen etc.
  6. Alle Partner bemühen sich um eine umfassende Dokumentation im Sachbericht und für die Internet­seite des Projektes „Zusammen kommen wir weiter“.